Sicherheitsbeleuchtung ist in vielen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben und schützt im Ernstfall Menschenleben. LED-basierte Notleuchten und Fluchtwegleuchten bieten dabei entscheidende Vorteile gegenüber älteren Technologien: Sie sind langlebiger, energieeffizienter und wartungsärmer. Ob Treppenhaus, Bürogebäude, Produktionshalle oder öffentliche Einrichtung – eine normkonforme Sicherheitsbeleuchtungsanlage gemäß ÖNORM EN 1838 und den einschlägigen österreichischen Vorschriften ist die Grundlage für ein sicheres Nutzungskonzept.
Für Gewerbebetriebe und Unternehmen gilt besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung sowie der Anforderungen der zuständigen Behörden. Permanente und nicht-permanente Betriebsarten, zentrale oder dezentrale Versorgung mit Akkupuffer sowie adressierbare Systeme zur automatischen Funktionsüberwachung sind dabei gängige Lösungsansätze. Auch für Privathaushalte bietet moderne LED-Sicherheitsbeleuchtung sinnvolle Ergänzungen – etwa als Orientierungsleuchten im Treppenhaus oder als batteriebetriebene Notleuchten für den Stromausfall. Unser Sortiment umfasst Einzelleuchten ebenso wie komplette Systemlösungen für größere Objekte.
Bei der Auswahl der richtigen Sicherheitsleuchte spielen Faktoren wie Schutzklasse, Schutzart (IP-Klasse), Betriebsdauer im Notfall sowie die Erkennungsweite von Rettungszeichen eine zentrale Rolle. Wir beraten sowohl Privatkunden als auch Planer, Elektriker und Facility-Manager bei der Zusammenstellung einer normgerechten und wirtschaftlichen Lösung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung?
Sicherheitsbeleuchtung ist der Oberbegriff und umfasst alle Leuchten, die im Stromausfall automatisch aktiviert werden. Notbeleuchtung bezeichnet dabei jenen Teilbereich, der die allgemeine Ausleuchtung sicherstellt, während Fluchtweg- und Panikbeleuchtung spezifische Bereiche wie Ausgänge und Fluchtwege abdeckt.
Welche Normen gelten für Sicherheitsbeleuchtung in Österreich?
In Österreich sind vor allem die ÖNORM EN 1838 (Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen) sowie die jeweiligen Landesbauordnungen und die Arbeitsstättenverordnung maßgeblich. Für die genaue Auslegung empfiehlt sich die Abstimmung mit einem zugelassenen Elektrofachbetrieb.
Muss Sicherheitsbeleuchtung regelmäßig geprüft werden?
Ja. Sicherheitsbeleuchtungsanlagen unterliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht. Neben täglichen Sichtprüfungen sind periodische Funktions- und Betriebsdauertests vorgeschrieben. Moderne LED-Notleuchten mit integrierter Selbsttestfunktion erleichtern diese Dokumentation erheblich.
Können LED-Sicherheitsleuchten auch im Außenbereich eingesetzt werden?
Ja, sofern die Leuchte über eine entsprechende IP-Schutzart für den Außeneinsatz verfügt. Für feuchte oder staubige Umgebungen sowie den Außenbereich empfehlen sich Geräte ab IP65, die vor Strahlwasser und Staub geschützt sind.